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   VGH Hessen, 23.06.1983 - X OE 187/82   

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VGH Hessen, 23.06.1983 - X OE 187/82 (https://dejure.org/1983,19077)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23.06.1983 - X OE 187/82 (https://dejure.org/1983,19077)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23. Juni 1983 - X OE 187/82 (https://dejure.org/1983,19077)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1984, 102
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • VGH Hessen, 04.01.1988 - 10 TG 3365/87

    Rechtsschutzinteresse an der Verpflichtung zur Weiterleitung des

    Die Verwirklichung des durch Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG gewährleisteten Asylrechts in der Bundesrepublik Deutschland ist keineswegs ausnahmslos an die Statusentscheidung des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge gebunden, vielmehr ist die staatliche Verpflichtung zum Schutz politisch Verfolgter auch anderen Stellen anvertraut (Hess. VGH, U. v. 23. Juni 1983 - X OE 187/82 - InfAuslR 1983, 295 = DVBl. 1984, 102 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 23.12.1987 - 12 TH 1787/87

    Zur Beachtlichkeitsprüfung des Gerichts nach Sachentscheidung des Bundesamts ohne

    Dagegen kommt es für die Überprüfung derartiger Abschiebungsandrohungen im übrigen - ebenso wie im Falle der auf § 28 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG gestützten Abschiebungsandrohung (hierzu BVerwG, Ue. v. 03.11.1987 - 9 C 254.86 -, EZAR 221 Nr. 29, u. - 9 C 3.87 - Hess. VGH, U. v. 23.06.1983 - X OE 187/82 - VGH Mannheim, U. v. 21.10.1986 - A 13 S 520/86 -) - nach dem hier anzuwendenden materiellen Recht auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung an (OVG Hamburg, B. v. 05.05.1986 - Bs IV 264/86 -, EZAR 226 Nr. 10; OVG Berlin, B. v. 03.09.1986 - 4 S 85.86 -), wobei tendenziell in Anfechtungssachen von einem dahingehenden Grundsatz ausgegangen werden kann.
  • BVerwG, 05.06.1984 - 9 C 89.83

    Vorliegen einer ausländischen Fluchtalternative (Pakistan)

    Hierin findet das bewußte und gewollte Zusammenwirken zwischen dem Flüchtling einerseits und den Behörden des Aufnahmestaates andererseits seinen Ausdruck, das der Hessiche Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 23. Juni 1983 - X OE 187/82 - zutreffend als Voraussetzung rechtswirksamen Schutzfindens angesehen hat.
  • BVerwG, 05.06.1984 - 9 C 90.83
    Hierin findet das bewußte und gewollte Zusammenwirken zwischen dem Flüchtling einerseits und den Behörden des Aufnahmestaates andererseits seinen Ausdruck, das der Hessiche Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 23. Juni 1983 - X OE 187/82 - zutreffend als Voraussetzung rechtswirksamen Schutzfindens angesehen hat.
  • VGH Hessen, 03.06.1986 - 10 UE 1898/85

    Rechtsschutzbedürfnis für Asylklagen - Verfolgungssituation naher Angehöriger von

    Wie der Senat bereits in seinen Urteilen vom 23. Juni 1983 - X OE 187/82 - und 28. März 1985 - 10 OE 67/83 - ausgeführt hat, ist ein Wehrpflichtiger in einem Staat, der seinen wehrpflichtigen Bürgern in einem derartigen Loyalitätskonflikt eine Entscheidung für den Kampf mit der Waffe abverlangt und die Erfüllung der Wehrpflicht mit den Mitteln des Strafrechts durchzusetzen versucht, politisch verfolgt, da dieser Staat die Heranziehung zum Wehrdienst und die Bestrafung der Wehrdienstentziehung in Wahrheit als Mittel zur Bekämpfung einer abweichenden politischen Meinung benutzt.
  • VGH Hessen, 14.12.1987 - 12 TP 3020/87

    Verwertung fremdsprachiger Unterlagen im PKH-Verfahren

    Denn der Antragsteller behauptet lediglich eine ihm drohende Strafverfolgung wegen Wehrdienstentziehung; er hat indessen bis heute nicht dargetan, daß dieser Strafverfolgung eine politische Motivation zugrunde liegen würde, und erst dann kann eine derartige Strafverfolgung asylrechtlich Relevanz erlangen (vgl. BVerwG, U. v. 31.03.1981, BVerwGE 62, 123 = EZAR 200 Nr. 6, v. 22.03.1983, Buchholz 402.24 Nr. 44 zu § 28 AuslG, und v. 26.06.1984, BVerwGE 69, 320 = EZAR 201 Nr. 8; Hess. VGH, U. v. 23.06.1983 - X OE 187/82 -, DVBl. 1984, 102 = ESVGH 34, 152 = InfAuslR 1983, 295).
  • VGH Hessen, 12.03.1985 - 10 TG 26/85
    Anderweitiger Verfolgungsschutz im Sinne von § 2 Abs. 2 AsylVfG setzt ein bewußtes und gewolltes Zusammenwirken zwischen Flüchtling und Aufnahmestaat, einen rechtlich gesicherten nicht nur vorübergehenden Aufenthalt und eine Bewegungsfreiheit mit der Möglichkeit voraus, eine Lebensgrundlage nach Maßgabe der im Aufnahmestaat bestehenden Verhältnisse zu finden (BVerwG, EZAR 205 Nr. 2 - Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 1; VGH Baden-Württemberg, NVwZ 1983, 432; Hess. VGH, DVBl. 1984, 102 = InfAuslR 1983, 295).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.1984 - A 13 S 424/83

    Asyl; Afghanistan; Zwangsrekrutierung nach Wehrdienstverweigerung;

    In der zwangsweisen Heranziehung zum Dienst in den Regierungsstreitkräften kann unter den derzeit in Afghanistan herrschenden Verhältnissen ein Akt der Verfolgung politisch Andersdenkender liegen (Anschluß VGH Mannheim, 1983-05-31 &, 13 S 91/83; So auch VGH Kassel, 1983-06-23, X OE 187/82; So auch VG Köln,.
  • VGH Hessen, 18.11.1986 - 10 TE 2358/86

    Zulassung der Berufung in der Asylsache eines Tamilen

    Der beschließende Senat hat die formellen Voraussetzungen für die Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung nach § 5 des 2. AsylVfBG und die Bedeutung der Übergangsvorschriften des § 43 Nr. 2 AsylVfG für die Bestimmung des § 28 Abs. 3 AsylVfG bereits hinreichend geklärt (vgl. etwa: Urteil vom 29. April 1982 - X OE 1363/81 - Urt. v. 23. Juni 1983 - X OE 187/82 -, DVBl. 1984, 102 = InfAuslR 1983.295), und im übrigen handelt es sich insoweit um auslaufendes Recht, bei dem grundsätzlich eine Berufungszulassung nicht mehr gerechtfertigt ist, da das Asylverfahrensgesetz bereits seit über vier Jahren in Kraft ist und die Anzahl der noch zu entscheidenden Fälle mit Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung aus der Zeit vor der Geltung des Asylverfahrensgesetzes entgegen der Darstellung des Beschwerdeführers verhältnismäßig gering sein dürfte (vgl. dazu auch Beschl. d. Senats v. 28. April 1986 - 10 TE 513/86 -).
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